Bericht „Pestizide und Kinder“: Verstärkte Kontrollen, aber keine Transparenz

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Bericht „Pestizide und Kinder“: Verstärkte Kontrollen, aber keine Transparenz

Bericht „Pestizide und Kinder“: Verstärkte Kontrollen, aber keine Transparenz

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Nach der Veröffentlichung des Berichts „Pestizide und Kinder“ von Greenpeace Türkei am 28. April gab das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft bekannt, die Pestizidkontrollen verstärkt zu haben, da der Bericht als Hinweis gewertet wurde. Das Ministerium, das die Analyseergebnisse mit der Begründung, es bestehe kein öffentlicher Nutzen, weiterhin nicht veröffentlicht, zeigt sich jedoch intransparent. Greenpeace Türkei listete die Gründe für die Veröffentlichung der Analysen in fünf Artikeln auf, die den fünf vom Ministerium genannten Gründen widersprechen.

Greenpeace Türkei fordert das Ministerium für Landwirtschaft und Forsten auf, im Rahmen seiner im Oktober 2024 gestarteten Kampagne „Don't Poison Now“ Pestizidanalysen zu veröffentlichen. Laut dem Bericht „Pestizide und Kinder“, der die Ergebnisse der im Rahmen der Kampagne durchgeführten Pestizidrückstandsanalysen enthält, weist jedes dritte analysierte Lebensmittel Verstöße gegen die Gesetzgebung auf.

Greenpeace Türkei hat den Bericht, den es im Rahmen der Kampagne erstellt hat, die bisher von über 40.000 Menschen unterzeichnet wurde, dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft vorgelegt. In seiner Antwort an Greenpeace akzeptierte das Ministerium den Inhalt des Berichts als „Bericht“ und erklärte, die Inspektionen seien verstärkt worden. Greenpeace-Direktor Berkan Özyer erklärte, die verstärkten Inspektionen seien ein wichtiger Fortschritt und bekräftigte die Forderung, die Analyseergebnisse so schnell wie möglich bekannt zu geben.

Greenpeace Türkei setzt im Rahmen der Kampagne zudem das Gerichtsverfahren mit der Forderung nach Offenlegung von Pestizidanalysen fort. In seinem Auskunftsersuchen an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 10. Dezember 2024 forderte Greenpeace die Offenlegung des für die Umsetzung zwischen 2022 und 2025 ausgearbeiteten Aktionsplans gegen Pestizidrückstände sowie der detaillierten Ergebnisse von 246.946 Pestizidinspektionen, die zwischen 2022 und 2024 durchgeführt worden sein sollen. Als innerhalb der gesetzlichen Frist keine Antwort einging, reichte Greenpeace Klage ein. Während das Gerichtsverfahren noch lief, antwortete das Ministerium am 12. März 2025 auf das Auskunftsersuchen und erklärte, dass 223 Wirkstoffe verboten, verschiedene Aktivitäten im Rahmen nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken durchgeführt, der Aktionsplan gegen Pestizidrückstände umgesetzt und Inspektionen durchgeführt worden seien. Weder die Analyseergebnisse noch der Aktionsplan gegen Pestizidrückstände wurden Greenpeace jedoch mitgeteilt.

Am 28. März 2025 reichte das Ministerium seine Klagebeantwortung, einschließlich des Rückstandsaktionsplans, beim Gericht ein. Das Ministerium brachte in seiner Verteidigung verschiedene Argumente vor und behauptete, dass die Weitergabe von Pestizidanalyseergebnissen an die Öffentlichkeit keinen Nutzen für die Öffentlichkeit bringe. Zudem wies das Ministerium darauf hin, dass die Veröffentlichung der Ergebnisse negative Folgen für den Binnen- und Außenhandel haben dürfte. Greenpeace reichte eine neue Petition beim Gericht ein, in der es seine Antworten auf die Klagebeantwortung des Ministeriums enthielt, und beantragte eine Anhörung.

WARUM SOLLTE DIE PESTIZIDANALYSE IN 5 ARTIKELN ERKLÄRT WERDEN?

Die Antworten von Greenpeace Türkiye auf die fünf in der Verteidigungsschrift des Ministeriums vorgebrachten Argumente lauten wie folgt:

1. „Es gibt einen Restmaßnahmenplan“

Der Plan wurde Monate nach unserer Informationsanfrage und kurz vor dem Gerichtsverfahren hochgeladen. Dieses Dokument ist hinsichtlich der Planungs-, Mess- und Bewertungstechniken unzureichend. Die Standardinformationen von Aktionsplänen sind darin nicht einmal im Mindestmaß enthalten. Beispielsweise spezifiziert der Plan zwar Anwendungen in verschiedenen Provinzen und Produkten, erläutert aber nicht, wie diese Produkte und Provinzen ausgewählt wurden. Auch der aktuelle Nutzungsstatus und die zu erreichenden Ziele sind nicht enthalten.

2. „Daten aus Pestizidanalysen dürfen nicht weitergegeben werden, da es sich dabei um personenbezogene Daten im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten handelt.“

Wir haben im Antrag allgemeine und statistische Informationen angefordert. Diese Informationen enthalten keine Angaben zur Identität einzelner Produzenten, Parzellen oder Unternehmen. Daten zur Pestizidkontrolle werden im Rahmen der Tätigkeiten des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft verarbeitet, das gesetzlich zum Schutz der öffentlichen Gesundheit verpflichtet ist. Für den Anspruch auf personenbezogene Daten besteht keine Rechtsgrundlage.

3. „Daten sind ein Geschäftsgeheimnis und dürfen nicht weitergegeben werden.“

Die Analyseergebnisse von Lebensmitteln, die auf Pestizide untersucht wurden, sind kein Geschäftsgeheimnis, sondern Umweltinformationen, die im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bewertet werden sollten. Gemäß dem Umweltgesetz hat jeder das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen im Rahmen des Informationsrechts.

4. „Rohdaten können von Laien falsch interpretiert werden.“

In einem demokratischen Rechtsstaat sind öffentliche Einrichtungen verpflichtet, die von ihnen gespeicherten Informationen nicht zu verbergen, sondern verständlich und zugänglich zu machen. Die Aufgabe der Verwaltung besteht nicht darin, die Daten zu verbergen, sondern sie gegebenenfalls mit technischen Erklärungen zu versehen, die das Verständnis erleichtern. Bedenken hinsichtlich einer möglichen Fehlinterpretation der Daten können keine legitime Rechtfertigung für die Einschränkung des Rechts auf Informationszugang sein. Im Gegenteil: Die Weitergabe von Daten an die Öffentlichkeit fördert die wissenschaftliche Debatte und das gesellschaftliche Bewusstsein und ermöglicht es verschiedenen Experten, unterschiedliche Perspektiven einzubringen.

5. „Es gibt kein Land, das die Ergebnisse von Pestizidanalysen weitergibt.“

Länder wie die Europäische Union, Deutschland, Schweden, das Vereinigte Königreich und die Türkische Republik Nordzypern veröffentlichen regelmäßig Daten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht jedes Jahr umfassende Berichte zur Bewertung der Pestizidrückstandswerte in Lebensmitteln auf dem EU-Markt. In Deutschland veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jährliche Berichte mit dem Titel „Pestizidrückstände in Lebensmitteln“. Die schwedische Lebensmittelbehörde veröffentlicht regelmäßig Pestizidrückstandsanalysen von Proben aus frischen, gefrorenen und verarbeiteten Lebensmitteln auf dem schwedischen Markt. Im Vereinigten Königreich veröffentlicht die Food Standards Agency (FSA) regelmäßig Berichte zum „Überwachungsprogramm für Pestizidrückstände in Lebensmitteln“. In der Türkischen Republik Nordzypern veröffentlicht das Ministerium für Landwirtschaft und natürliche Ressourcen regelmäßig Pestizidrückstandsanalysen von Lebensmitteln auf seiner Website.

BirGün

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